Seit dem 1. Juli 2008 ist die Pflegereform in Kraft. Neben einer leichten Erhöhung des Pflegegeldes bringt sie für pflegende Angehörige von Menschen, die durch geistige oder seelische Behinderungen bzw. Demenz in ihren Alltagskompetenzen stark eingeschränkt sind, vor allem eine Entlastung durch die deutliche Erhöhung des jährlichen Betreuungsbetrages von 460 Euro auf 1.200 oder 2.400 Euro. Wenn z.B. ein Kind oder ein Jugendlicher sich aufgrund einer neurodegenerativen Erkrankung nicht altersentsprechend verhalten oder sich durch Sprachverlust nicht mehr artikulieren kann, so ist eine dadurch zusätzlich erforderliche Betreuung mit bis zu 200 Euro monatlich von der Pflegekasse vergütbar. Der Betrag steht nur zur Verfügung, wenn man diese zusätzlichen Betreuungsleistungen von offiziellen Anbietern, etwa Wohlfahrtsverbänden o.ä., in Anspruch nimmt. Diese Leistungen können z.B. Behindertenfreizeit- oder -ferienmaßnahmen oder auch eine persönliche Betreuung zu Hause umfassen. Jeder sollte sich informieren, welche Möglichkeiten hier vor Ort zur Verfügung stehen.
Die "Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs" ist jetzt von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen worden. Sie erläutert, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung der Pflegekasse besteht und regelt das Antragsverfahren.
Diese Richtlinie und ein Musterantrag sind ab sofort für alle NBIA-Familien kostenlos als Datei bei Hoffnungsbaum e.V. erhältlich. Bitte schreiben Sie uns: hoffnungsbaum@aol.com